Beherbergungsabgabe
Sei es in Hotels, Ferienwohnungen oder Gruppenunterkünften: Für alle Gäste über 16 Jahre fällt eine Beherbergungsabgabe von einem Franken pro Übernachtung an. Mit diesem Beitrag können die Berner Tourismusdestinationen etwa ihr Marketing stärken. Die Details sind im Tourismusentwicklungsgesetz und in der Tourismusentwicklungsverordnung geregelt.