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Chalet Aladine

  • Wifi
  • Haustiere willkommen
  • Parkplatz
  • Familienfreundlich
Kategorien
  • Ferienwohnung / Appartement
  • Restotel Komfort B
  • Anreisemodalitäten

    Anreiseadresse

    Chalet Aladine / Achere Stasse 45 / CH-3718 Kandersteg

    Check-In: 

    ab 14h00

    Schlüsselübergabe: 

    Telephonisch unter +352 621 267 818 oder per E-mail unter info@chaletaladine.ch absprechen

  • Allgemeine Vertragsbestimmungen / Chalet Aladine Kandersteg

     

    1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen

    Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn der vom Mieter unterzeichnete Vertrag beim Vermieter eingetroffen ist. Die Anzahlung und die Restzahlung werden im Vertrag festgehalten. Trifft der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.

     

    1. Nebenkosten

    Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden am Mietende abgerechnet und sind vor der Abreise zu bezahlen. Staatliche Abgaben wie Kurtaxen sind in der Regel nicht im Mietpreis enthalten.

     

    1. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen

    Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mangel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter / Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.

    Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht überdehnen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

     

    1. Sorgfältiger Gebrauch

    Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benutzen, die Hausordnung einzuhalten und Rucksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schaden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren.

    Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden.

    Untermiete ist nicht erlaubt.

    Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen.

    Verstößt der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter /Schlüsselhalter den Vertrag frist- und entschädiqunqslos auflösen.

     

    1. Rückgabe des Mietobjektes

    Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.

     

    1. Annullierung

    Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten: bis 42 Tage vor Anreise: Fr. 100.-- Bearbeitungsgebühr

    41 bis 10 Tage vor Anreise: 50 % des Mietpreises

    9 bis O Tage vor Anreise: 80 % des Mietpreises

    Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins.

    Maßgebend für die Berechnung der Annullierungsqebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter oder bei der Buchungsstelle (bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag).

    Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietzins geschuldet.

     

    1. Höhere Gewalt usw.

    Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückverqütet unter Ausschluss weiterer Anspruche.

     

    1. Haftung

    Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Bei andern als Personenschaden ist die Haftung auf den zweifachen Mietzins beschrankt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenutzers, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter,

    Höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.

    Der Mieter haftet für alle Schaden, die durch ihn oder Mitbenutzer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet.

     

    1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    Schweizerisches Recht ist anwendbar. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart.

     

    1. Oktober 2019

     

    Chalet Aladine - Kandersteg

  • Fremdsprachen
    • Englisch
    • Französisch
    • Deutsch
    Verpflegung
    • Selbstversorgung
    Lage
    • Ruhige Lage
    • Besonders ruhige Zimmer
    • Mit Bergsicht
    • Waldnähe
    • Nähe Bergbahn
    • Am Wanderweg
    • Am Fluss
    • Direkt an der Loipe
    Einrichtungen Betrieb
    • Rollstuhlgerecht
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    • Radio im Zimmer
    • PKW-Parkplatz
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    • Eigener Garten
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    • Handtücher vorhanden
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